Digitale Finanzbuchhaltung

Für mich als Steuerberaterin ist die Finanzbuchhaltung mehr als nur das Dokumentieren und Verwalten von Belegen und Rechnungen. Ich möchte Ihr Unternehmen kaufmännisch und buchhalterisch neu organisieren, digitalisieren und steuerrechtlich auf ein neues Level bringen.

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Sie kennen das, oder?…

Sie wollen eigentlich nur Ihrer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen – da flattert bei Ihrem Steuerberater ein Schreiben rein, dass das Finanzamt die Belege zur letzten Umsatzsteuervoranmeldung sehen will. Jetzt sollen Sie erneut die Rechnungen eines Monats zusammenstellen, die Sie doch gerade erst zurückerhalten haben. Vorsichtshalber prüfen Sie die Belege nochmals und stellen diese für das Finanzamt zusammen, das kostet (unnötige!) Zeit.

Also legen Sie Ihre eigentliche Tätigkeit beiseite und widmen sich Aufgaben, mit denen Sie weder Geld verdienen noch Ihren unternehmerischen Erfolg voranbringen. Sie arbeiten nach wie vor noch IN Ihrem Unternehmen, statt aktiv AN Ihrem Unternehmen?

Die Vorteile einer voll digitalisierten Buchhaltung liegen auf der Hand: Voller Zugriff von Ihnen auf sämtliche Belege und Rechnungen, genau wie Ihr Steuerberater. Immer. Jederzeit. Schluss mit zeitaufwendigen Belegrecherchen.

Lassen Sie uns das gemeinsam angehen! Überlassen Sie mir die Digitalisierung und laufende Bearbeitung Ihrer Finanzbuchhaltung und konzentrieren Sie sich wieder voll und ganz auf die Aufgaben in Ihrem Business.

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Aufgaben in der digitalen Finanzbuchhaltung – so kann ich Sie unterstützen

Buchhaltung bedeutet für mich mehr als nur das Sammeln von Belegen, das Kontieren und die sachgemäße Erfassung. So kann ich Sie als Steuerberaterin in der digitalen Finanzbuchhaltung begleiten:
 
  • Erstellung von digitalen und branchengerechten Finanzbuchhaltungen
  • Erstellung monatlicher betriebswirtschaftlicher Auswertungen (kurzfristige Erfolgsrechnungen, Vorjahresvergleiche, Summen- und Saldenlisten etc.)
  • Verwaltung von offenen Posten von Kunden und Lieferanten (OPOS-Buchhaltung)
  • Erstellung und Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen
  • Anlagenbuchhaltung – Verwaltung von Wirtschaftsgütern 
  • Optimierung der betriebsinternen Buchhaltung 
    (Arbeitsweisen, Auswertungen, Fachwissen etc.)
  • Unterstützung bei der im Unternehmen erstellten Finanzbuchhaltung
  • Vertretungsweise Erstellung der Buchführung (bei kurzfristigem Personalausfall)
  • Individuelle Schulungen für die Mitarbeiter der Buchhaltungsabteilung

Mehr Zeit für das operative Geschäft – erfolgreiche Unternehmensentwicklung:
Vorteile der digitalen Finanzbuchhaltung

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Flexibilität
Ihre Belege sind überall und jederzeit in Sekundenschnelle verfügbar. Mühsames Suchen in diversen Akten oder Archiven bleibt Ihnen erspart.

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Zeitnahe Unternehmenszahlen
Betriebswirtschaftlichen Auswertungen können aktuell erstellt werden und stehen Ihnen zeitnah und an jedem Ort zur Verfügung.

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Leichtere Einarbeitung neuer Mitarbeiter
Die Dokumentation der digitalen Prozesse hilft auch im Büroalltag ungemein weiter. Homeoffice ist auch für neue Mitarbeiter machbar. Ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigt.

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Keine Überraschungen
Überraschende Steuernachzahlungen werden vermieden – laufende Steuervorauszahlungen können zeitnah angepasst oder interne Rücklagen gebildet werden.

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Steuerminderungen
aufgrund vorgezogener Investitionsentscheidungen sind möglich. Das voraussichtliche Ergebnis kann aufgrund aktueller Unternehmenszahlen jederzeit einfach und verlässlich hochgerechnet werden.

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Einfaches Handling
Kein Zeitverlust mehr, um den „Pendelordner“ zu transportieren – sämtlicher Belegaustausch erfolgt digital, wertvolle Arbeitszeit wird gewonnen.

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Fragen werden einfach und schnell geklärt
Durch die Möglichkeiten einer Fernbetreuung können wir gemeinsam Fragen zu einem Buchungsvorgang, zu einem Programm oder zu einer Auswertung sofort telefonieren und diese klären. Ganz so, als würde ich Ihnen über die Schulter gucken.

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Digitale Sicherheit
Belege zur Finanzbuchhaltung werden revisionssicher archiviert und vor fremdem Zugriff geschützt. 

 

Und zu guter Letzt: 

Ihr schlechtes Gewissen, doch endlich die Buchhaltung zu digitalisieren, hat sich erledigt.

Bye, bye Sorgen und Stress beim Thema Buchhaltung

Wie läuft die digitale Finanzbuchhaltung konkret ab?
Am Beispiel von DATEV Unternehmen Online

Digitale Ausgangsrechnungen – E-Rechnungen – Mahnwesen
Wenn Sie noch keine eigene Branchen- oder Buchhaltungssoftware haben, dann können Sie Ihren Verkaufsprozess einfach und durchgängig über DATEV Unternehmen online abwickeln: Vom Angebot und der Rechnungserstellung bis hin zur Archivierung der Dokumente und dem digitalen Rechnungsversand.

Digitalisierte Papier-Eingangsrechnungen – digitale Belege
Scannen Sie die Papierbelege (z.B. Eingangsrechnungen) und sonstigen Dokumente (z. B. Miet- und Arbeitsverträge) per App mit dem Mobiltelefon und/oder einem Scanner. Die Prüfung im Unternehmen erfolgt nur noch digital und nicht mehr auffindbare Rechnungen sind Geschichte. Archivieren Sie auch die originär eingegangenen Belege – so befinden sich ursprünglich in Papier eingegangene und digitale Belege an einem Ort. Revisionssicher archiviert.

Elektronische Bankumsätze – Zahlungen
Ihre Bankumsätze lese ich unmittelbar (per Kontoauszugsmanager) in die Buchhaltung ein. Auch für andere Bezahlsysteme können wir entsprechende automatisierte Lösungen einbinden. Der elektronische Kontoauszug ist mit dem digitalen Beleg verknüpft – Rechnung und Zahlung hängen für eine ggf. spätere Prüfung untrennbar miteinander zusammen. Sie können aus den eingescannten Rechnungen Zahlungsaufträge erstellen.

Kassenbuchführung online
Bei der Erfassung der Kasse mit Kassenbuch online werden Ihre Eingaben durch laufende Prüfungen (bspw. Kassenminus, Chronologie) unterstützt, sodass die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an eine Kasse gewährleistet ist.

Fazit der digitalen Finanzbuchhaltung
Sämtliche gescannte Belege und Erfassungen stehen Ihnen und mir sofort online zur Verfügung. Ich kann Ihnen dadurch zeitnahe Buchhaltungszyklen anbieten, z.B. vierzehntägig. Dadurch erhalten Sie aktuelle Auswertungen über den finanziellen Stand Ihres Unternehmens und brauchen keine „Schattenbuchhaltung“ zu führen, um den Überblick zu wahren, wer Ihnen Geld schuldet und welche Rechnungen Sie noch bezahlen müssen.

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FAQ Finanzbuchhaltung

Nach handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) sind bestimmte Kaufleute verpflichtet eine Finanzbuchhaltung zu erstellen. Wer genau dazugehört, ist in den Vorschriften des HGB geregelt: Das sind z.B. gewerbetreibende Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG, AG) und bestimmte Personengesellschaften (z.B. KG, OHG).

Für bestimmte Gewerbetreibende gibt es Ausnahmen, z.B. wenn bestimmte Werte, wie Gewinn, Umsatz oder Umfang des Geschäftsbetriebs nicht überschritten werden.

Wer nach handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig ist, ist automatisch auch steuerrechtlich buchführungspflichtig.

Darüber hinaus werden Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte allein nach den Steuergesetzen buchführungspflichtig, wenn bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen überschritten werden.

Ob Buchführungspflicht besteht oder nicht, entscheidet darüber, welche Aufzeichnungen für handels- und steuerrechtliche Zwecke geführt werden müssen und welche Form der Gewinnermittlung in Betracht kommt.

Ist ein Unternehmen buchführungspflichtig, also zur Erstellung einer Finanzbuchhaltung, dann sind die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften einzuhalten, z.B.
  • alle Geschäftsvorfälle laufend und systematisch aufzuzeichnen, wobei allerdings kein bestimmtes Buchführungssystem vorgeschrieben ist,
  • die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten (z.B. Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit, Einzelbewertung, Belegprinzip etc.),
  • die Aufzeichnungen so vorzunehmen, dass sich ein sachverständiger Dritter, z. B. ein Betriebsprüfer, in angemessener Zeit darin zurechtfinden kann,
  • Belege zu sammeln und nachvollziehbar aufzubewahren,
  • alljährlich eine Inventur durchzuführen und sämtliche Vermögensgegenstände in einem Inventar zu erfassen,
  • auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. 
  • alle Buchführungsunterlagen mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren.