Steuererklärung machen lassen –
„Und was kostet das jetzt?“
„Was kostet es mich denn, wenn ich meine Steuererklärung machen lassen will von einer Steuerberater:in?“ Jeder Fall ist anders, daher muss ich zur Beantwortung Ihrer Frage etwas ausführlicher sein:
Für die Honorare der Steuerberater:innen gilt die sog. Steuerberatervergütungsverordnung. Aus dieser Verordnung ergibt sich, welche Einkunftsart (z.B. aus Angestelltentätigkeit oder Vermietungstätigkeit) mit welchem Wert (Gegenstandswert, z.B. Höhe des Überschusses oder der Einnahmen) und nach welcher Tabelle (es gibt 5 Tabellen) abzurechnen ist. Je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad obliegt es dann mir, innerhalb des sich hieraus ergebenen Gebührenrahmens die Höhe meines Honorars zu ermitteln. Hierbei berücksichtige ich z.B. auch den Belegumfang, Ihre persönlichen Einkommensverhältnisse oder mein Haftungsrisiko.
Grundsätzlich gibt es für jährlich sich wiederholende Leistungen die Möglichkeit zur Vereinbarung von Pauschalhonoraren. Hiervon mache ich gern Gebrauch, wenn ich die Tätigkeiten in Ihrem Fall im Vorhinein gut einschätzen kann oder meine Mandant:innen es sich wünschen.
Das klingt kompliziert und ist es leider auch! Meine Mandant:innen wünschen sich aber Einfachheit und Klarheit bei der Preisvereinbarung. Diesem Wunsch komme ich gern entgegen: In einem ersten und kostenlosen Kennlerngespräch besprechen wir gemeinsam Art und Umfang Ihrer Steuererklärung. Im Anschluss kalkuliere ich zeitnah die Höhe meines Honorars und teile Ihnen diese mit. So sind meine Preise maximal transparent und Sie erleben keine Überraschung, wenn ich meine Rechnung stelle.