Unabhängig von der Höhe Ihres Umsatzes oder Gewinns ermitteln Ärzte wie auch andere Freiberufler ihren Gewinn grundsätzlich durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dabei werden die im Kalenderjahr gezahlten Ausgaben von den zugeflossenen Einnahmen abgezogen. Die Erstellung einer Bilanz ist nur in besonderen Fällen erforderlich.
Gewinnermittlung für Ihre Arztpraxis
Eine Gewinnermittlung kann viel mehr sein als eine gesetzliche Verpflichtung. Viel mehr ist es eine Chance für Ihre Arztpraxis neue Potentiale zu erkennen. Sie erhalten mit der jährlichen Gewinnermittlung eine Entscheidungshilfe für zukünftige Investitionen und Ressourcenplanung, die Ihre Praxis noch erfolgreicher macht. Nutzen Sie die Chance!