Gewinnermittlung für Ihre Arztpraxis

Eine Gewinnermittlung kann viel mehr sein als eine gesetzliche Verpflichtung. Viel mehr ist es eine Chance für Ihre Arztpraxis neue Potentiale zu erkennen. Sie erhalten mit der jährlichen Gewinnermittlung eine Entscheidungshilfe für zukünftige Investitionen und Ressourcenplanung, die Ihre Praxis noch erfolgreicher macht. Nutzen Sie die Chance!

Vermutlich kommen Ihnen 
diese Gedanken bekannt vor:

  • Schwupp, da ist das Jahr schon wieder um und das leidige Thema Gewinnermittlung steht vor der Tür.
  • Herumfliegende Belege, Rechnungen und unstrukturierte Dateien, die auf mehreren Rechnern verteilt sind, müssen nun noch einmal angefasst und sortiert werden.
  • „Wie war das jetzt noch mal?“…

Das muss gar nicht sein! Ich übernehme für Sie die Erstellung Ihrer Gewinnermittlung. Spezialisiert auf die Gesundheitsbranche.

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So kann ich Sie bei der Gewinnermittlung Ihrer Arztpraxis unterstützen

  • Erstellung von Gewinnermittlungen / Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Erläuterungsberichte zu den Gewinnermittlungen
  • Anfertigung und Übermittlung der Anlage EÜR für das Finanzamt
  • Führen des Anlagenverzeichnisses
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Stellungnahme zur betrieblichen Situation der Praxis (z.B. bei Verkauf)
  • Mehrjahresvergleiche

Warum ich Ihre Gewinnermittlung erstellen sollte: 

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Branchenerfahrung

Nach über 20 Jahren praktischer Erfahrung in der Gesundheitsbranche habe ich Expertenwissen gesammelt, das ich auch in Ihre Praxis einbringen und profitabel verwandeln kann. Darüber hinaus habe ich besondere theoretische Fachkenntnisse in der Weiterbildung zur Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) erworben, die ich regelmäßig aktualisiere und erweitere.

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Fokus auf das Kerngeschäft

„Lästig, nervig, und kompliziert“ sind oft die Dinge, die ich höre, wenn es um das Thema Gewinnermittlung in Arztpraxen geht. Konzentrieren Sie sich auf die Dinge, die Ihnen Freude bereiten. Ich kümmere mich um den steuerlichen Part.

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Sie sparen Zeit und Geld

Mit mir als externe Steuerberaterin brauchen Sie weder zeitliche noch personelle Ressourcen innerhalb Ihrer Praxis und können sich um Ihren Praxisalltag und Ihre Patienten kümmern.

FAQ Gewinnermittlung bei Ärzten

Da mich immer wieder die gleichen Fragen von Mandant:innen erreichen, möchte ich die gängigsten Fragen zum Thema Gewinnermittlung bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Sie vorab beantworten:

Unabhängig von der Höhe Ihres Umsatzes oder Gewinns ermitteln Ärzte wie auch andere Freiberufler ihren Gewinn grundsätzlich durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dabei werden die im Kalenderjahr gezahlten Ausgaben von den zugeflossenen Einnahmen abgezogen. Die Erstellung einer Bilanz ist nur in besonderen Fällen erforderlich.

Ohne Steuerberater müssen Sie die Gewinnermittlung sowie Ihre Einkommenssteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Wenn ich das für Sie übernehme, gilt als Abgabetermin der 28. Februar des übernächsten Jahres

Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und andere heilberuflich Tätige sind als Angehörige eines sog. Katalogberufs (Freiberufler) grundsätzlich nicht verpflichtet Bücher zu führen, also eine Bilanz zu erstellen.

Dem Finanzamt müssen Sie nur eine ordnungsgemäße Aufzeichnung Ihrer Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben übermitteln – es wird eine sogenannte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellt.

Sind Sie als Arzt Gesellschafter einer Personen und/- oder Kapitalgesellschaft, sieht die Sache anders aus. Das sollten wir in einem persönlichen Gespräch klären.

Rufen Sie gerne durch!