Immobilien & Steuer – Beratung bei Erwerb, Bewirtschaftung, Veräußerung und Erbe von Immobilien

Sie planen den Kauf einer Ferienwohnung? Sie möchten Ihr Haus verkaufen und wissen nicht, wie Sie den Gewinn versteuern müssen? Oder Sie wollen in eine Grundstücksgesellschaft einsteigen?
Das Immobiliensteuerrecht in Deutschland ist kompliziert. Wer soll da noch als Laie durchsehen?

Ich unterstütze Sie steuerlich rund um die Immobilie, z.B. bei:

  • der Erstellung von Liquiditätsvorschauen- und Planungen als Entscheidungsfindung oder für anstehende Bankgespräche
  • der steuerlichen Einordnung von Immobilien (Einkommen- und Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer)
  • Grundsteuer
  • der Beratung zu möglichen Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
  • Immobilienbewertungen (Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren) für Erbschaft- und Schenkungssteuerfälle
  • der Ermittlung der Abschreibung bei Vermietungsimmobilien

Egal ob Sie Anleger, Bauentwickler oder Privatperson sind.

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Exit/Verkauf/Veräußerung von Immobilien

Ich unterstütze Sie beim Verkauf oder der Schenkung einer Immobilie:

  • Beratung zum steuerlich optimalen Exit aus dem Immobilieninvestment
  • Optimierung der Besteuerung des Veräußerungsgewinns mit Einkommen-oder Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer
  • Prüfung der Steuerpflicht bei Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften
  • Optimierung der Grunderwerbsteuer
  • Beratung zur Umsatzsteuer, insbes. zur sog. Geschäftsveräußerung im Ganzen
  • Prüfung und Beratung von Kaufvertragsentwürfen
  • Beratung bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer im Fall der Vermögensnachfolge
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Termin und wir besprechen
Ihre Immobilien-Situation.

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Ihre Vorteile auf einen Blick:

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Überraschungen vermeiden
Das Immobilien-Steuerrecht ist sehr komplex. Da ist es gut, eine Fachfrau an Ihrer Seite zu haben. Vermeiden Sie Steuernachzahlungen und böse Überraschungen, nur weil Sie etwas „nicht genau wussten“.

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Unnötige Kosten vermeiden
Sie müssen niemandem Geld schenken! Vermeiden Sie durch Steueroptimierungen hohe Kosten und Steuern.

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Private oder gewerbliche Vermietung
Es gibt große Unterschiede in der privaten und der gewerblichen Vermietung von Immobilien. Ich berate Sie und mache Sie auf Ihre steuerlichen Pflichten aufmerksam.

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Mit Immobilien Steuern sparen –
Ihre Expertin im Immobiliensteuerrecht

Eine praxisnahe und gute steuerliche Beratung bei Immobilien erfordert viel Erfahrung und Expertenwissen in zahlreichen steuerlichen Rechtsgebieten. Je ganzheitlicher die Anwendung dieser einzelnen Rechtsgebiete ist, umso nachhaltiger sind die Steuerersparnisse für Sie.

Und das ist genau mein Ziel: 

  • Ich führe Sie sicher durch Ihre Immobilienprojekte und begleiten Sie beständig.
  • Rechtzeitig kann ich so auf geänderte Rahmenbedingungen reagieren
  • Änderungen im Immobiliensteuerrecht sollen zu Ihrem Vorteil genutzt werden 

Steuerliche Immobilienberatung von einer Expertin – „Und was kostet das?“

„Was kostet es mich denn, wenn ich mich von einer Steuerberaterin beraten lassen will?“ Jeder Fall ist anders, daher muss ich zur Beantwortung Ihrer Frage etwas ausführlicher sein:

Für die Honorare der Steuerberater:innen gilt die sog. Steuerberatervergütungs­verordnung (StBVV). Grundsätzlich ist Bemessungsgrundlage der sogenannte Gegenstandswert (z.B. Kaufpreis der Immobilie, Höhe der Mieteinnehmen), mit dem in die entsprechende Gebührentabelle der StBVV geschaut wird – hier wird ein Gebührenrahmen vorgegeben. Je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad obliegt es dann mir, innerhalb des sich hieraus ergebenen Gebührenrahmens die Höhe meines Honorars zu ermitteln. Hierbei berücksichtige ich z.B. auch den Schwierigkeitsgrad oder mein Haftungsrisiko.

Für einige Einzeltätigkeiten lässt sich ein Gegenstandswert allerdings nur schwer ermitteln, so dass für diese Fälle die Zeitgebühr vorgesehen ist. 

Die Höhe meines Stundensatzes ist davon abhängig, welche Leistungen in Anspruch genommen werden. Die voraussichtliche bzw. maximale Stundenanzahl kalkuliere ich vorab. Bei der Erreichung eines vorher besprochenen Stundenkontingentes informiere ich meine Mandant:innen bei der Erreichung.

Das klingt einigermaßen kompliziert und ist es leider auch!

Meine Mandant:innen wünschen sich aber Einfachheit und Klarheit bei der Preisvereinbarung. 

Diesem Wunsch komme ich gern entgegen: In einem ersten und kostenlosen Kennlerngespräch besprechen wir gemeinsam Art und Umfang Ihres Beratungsbedarfs. Im Anschluss kalkuliere ich zeitnah die Höhe meines Honorars und teile Ihnen diese mit. So sind meine Preise maximal transparent und Sie erleben keine Überraschung, wenn ich meine Rechnung stelle.