Steuerberaterin für Ärzt:innen, Zahnärzt:innen,
Physiotherapeut:innen und sonstige Heilberufe

Als Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) biete ich Ihnen eine besonders qualifizierte Beratung und Betreuung. Die Verleihung des Qualitätssiegels des Deutschen Steuerberaterverbandes bestätigt meine branchenspezifische Beratungskompetenz und Erfahrung in diesem Bereich sowie auch die regelmäßige fachspezifische Fortbildung. Ich kenne mich mit den Gegebenheiten Ihrer Branche bestens aus und bewahre Sie vor „bösen“ Überraschungen.

Stephanie-Franke-Steuerberaterin-fuer-aerztinnen

Kennen Sie diese Gedanken?

Sind Sie auf der Suche nach einer erfahrenen Steuerberaterin für Finanz- und Lohnbuchhaltungen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen, die Ihre Branche kennt und sich mit den besonderen Gegebenheiten und Begrifflichkeit bestens auskennt?

Sie suchen eine zuverlässige Partnerin, die sich um Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belange ganzheitlich kümmert, damit Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft – die Behandlung von Patienten – konzentrieren können?

Sie möchten von Ihrem Steuerberater wahrgenommen werden und nicht nur eine:r von vielen sein?

Das Thema digitale Finanz- und Lohnbuchhaltung geht nur schleppend voran? Das muss sich jetzt endlich einmal ändern. Sie haben aber einfach nicht die Zeit und die Ressourcen?

Dann sind Sie bei mir genau richtig.

Ich bin Steuerberaterin für Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Physiotherapeut:innen
und alle anderen Heilberufler:innen

  • Ich helfe Ihnen dabei die Finanz- und Lohnbuchführung zu digitalisieren,
  • unterstütze Sie auch über das Steuerrechtliche hinaus und stehe beratend zur Seite,
  • gebe immer ehrliches und fachliches Feedback,
  • zeige Ihnen, dass das Steuerrecht nicht nur eine lästige Angelegenheit, sondern ein echter Wirtschaftsbooster für Ihre Praxis sein kann und
  • gestalte meine Arbeit so transparent wie möglich, damit Sie Kosten und Leistungen nachvollziehen können.
Stephanie-Franke-Steuerberaterin-Buxtehude-call

So kann ich Sie als Steuerberaterin für Ärzte unterstützen: 

Stephanie-Franke-Steuerberaterin-Buxtehude-Praxisgruendung-praxisuebernahme

Praxisgründung/Praxisübernahme/Praxiseinstieg:
Sie sind endlich bereit DEN großen Schritt zu gehen und eine Praxis zu eröffnen, zu übernehmen oder in eine bestehende Praxis einzusteigen? Ich berate und unterstütze Sie auf diesem Weg. Steuerrechtlich und businessorientiert und beantworte ich Ihre Fragen.

Praxisgründung/Praxisübernahme
Stephanie-Franke-Steuerberaterin-Buxtehude-Praxis-steuerberatung

Steuerberatung –
Bei vielen nichtärztlichen Heilberufen stehen immer wieder steuerliche Fragen auf dem Prüfstand. Gerade die Frage, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit (keine Gewerbesteuer) oder um eine gewerbliche Tätigkeit (mit Gewerbesteuer) handelt, gilt es möglichst zu Beginn zu klären.

Steuerberatung
Stephanie-Franke-Steuerberaterin-Buxtehude-digitale-lohnbuchhaltung-aerzte

Digitale Lohnbuchhaltung
Ich unterstütze Sie im Bereich der Gehalts­zahlungen, indem ich die Gehalts­abrechnungen erstelle, Gehaltszahlungen vorbereite, die dazugehörigen Sozialleistungen wie Renten- und Krankenversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuerzahlungen an das Finanzamt berechne.

Digitale Lohnbuchhaltung
Stephanie-Franke-Steuerberaterin-Buxtehude-Digitale-Finanzbuchhaltung-aerzte

Digitale Finanzbuchhaltung
Ich digitalisiere und zeichne für Sie alle finanziellen Transaktionen Ihrer Praxis auf. Darüber hinaus sorge ich dafür, dass sämtliche steuerlichen Pflichten erfüllt werden.

Digitale Finanzbuchhaltung
Stephanie-Franke-Steuerberaterin-Buxtehude-jahresabschluss-praxis-aerzte

Gewinnermittlung
Ihr Geschäftsjahr neigt sich dem Ende und Sie brauchen eine steuerlich einwandfreie Ge­winnermittlung von einer Steuerexpertin aus der Gesundheitsbranche?

Gewinnermittlung

Sie wollen mehr über mich erfahren? 

Nutzen Sie die Über mich-Seite um mich näher kennenzulernen. 

über mich

Wieviel kostet eine Steuerberaterin für Ärzte?

„Was kostet mich denn nun eine Steuerberaterin speziell für Ärzte?“ Natürlich oder leider gibt es hier keinen Pauschalbetrag, den ich Ihnen nennen kann. Jede Praxis ist unterschiedlich und benötigt differenzierte Dienstleistungen.

Für die Honorare der Steuerberater:innen gilt die sog. Steuerberater­vergütungsverordnung. Aus dieser Verordnung ergibt sich, welche Leistung (z.B. Steuererklärung, Buchführung) mit welchem Wert (Gegenstandswert, z.B. Einkommen, Honorarumsatz) und nach welcher Tabelle (es gibt 5 Tabellen) abzurechnen ist. Daneben gibt es für bestimmte Leistungen die Möglichkeit zur Vereinbarung von Festhonoraren, Zeithonoraren, Erfolgshonoraren etc.

Das klingt kompliziert und ist es leider auch!

Meine Mandant:innen wünschen sich aber Einfachheit und Klarheit bei der Preisvereinbarung.

Diesem Wunsch komme ich gern entgegen: In einem ersten und kostenlosen Kennlerngespräch besprechen wir gemeinsam Art und Umfang der Leistungen, die Sie sich vorstellen. 

Im Anschluss kalkuliere ich zeitnah die Höhe meines Honorars und teile Ihnen diese mit. Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, wie die Anfertigung der Buchführung oder die Erstellung jährlicher Steuererklärungen, vereinbare ich auch Festhonorare.

In speziellen oder einmaligen Beratungsfällen kommt oftmals mein Stundensatz zur Anwendung. Die Höhe meines Stundensatzes ist davon abhängig, welche Leistungen insgesamt in Anspruch genommen werden, ob es sich bspw. um Praxisgründer oder einmalige und haftungsintensive Fälle handelt. Die voraussichtliche bzw. maximale Stundenanzahl kalkuliere ich vorab. Bei der Erreichung eines vorher besprochenen Stundenkontingentes informiere ich meine Mandanten.

So sind meine Preise maximal transparent und Sie erleben keine Überraschung, wenn ich meine Rechnung stelle.

Vereinbaren sie ein kostenlosen Kennlerntermin und wir sprechen über mögliche Aufgaben, die ich Ihnen abnehmen kann. Im Anschluss erhalten Sie ein schriftliches Leistungs- und Honorarangebot von mir.

Schreiben Sie mir eine Nachricht und wir sprechen über
mögliche Aufgaben, die ich Ihnen abnehmen kann. Im Anschluss erhalten Sie ein schriftliches Leistungs- und Honorarangebot von mir.

Steuerberaterin für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten – das sind Ihre Vorteile

Korrekte Besteuerung und maximale Ersparnisse
Steuerberater:innen kennen die aktuellen Steuergesetze und mit ihrer Hilfe ist einerseits die korrekte Besteuerung gesichert und zum anderen die maximale Berücksichtigung etwaiger Kosten möglich. 

Entlastung 
Abgabe von bisher in der Praxis selbst durchgeführte Leistungen führen zu Arbeitsentlastungen in der Praxis. Empfangs- und vertretungsvollmachten führen dazu, dass das Finanzamt direkt mit der Steuerberaterin kommuniziert und Sie die nervenaufreibenden Schreiben los sind.

Automatischen Fristverlängerung
Sobald Sie eine professionelle Steuerberaterin hinzuziehen, gewinnen Sie ein wenig mehr Zeit für die Erstellung Ihrer Gewinnermittlung und Steuererklärungen.

100% Digital
Als moderne Praxis ist es heutzutage fast Pflicht das Thema Digitalisierung zu leben – auch in der Finanzbuchhaltung. Ihre Belege sind jederzeit verfügbar. Mühsames Suchen von herumfliegenden Akten bleibt Ihnen erspart.

Kosten für die Steuerberatung ansetzen
Sie bekommen nicht nur eine steuerrechtssichere Gewinnermittlung, sondern können die Kosten dafür auch als Betriebsausgabe direkt wieder ansetzen. 

Expertenwissen für Ihre Praxis
Als Steuerberaterin unterstütze ich Sie nicht nur im Steuerrecht. Ich berate Sie auch finanziell und individuell für Ihre Praxis. Was lohnt sich? Welche Ausgaben machen wirklich Sinn?

FAQ Steuerberater für Ärzte

Eine eigene Praxis aufzubauen, ist ein reizvolles, aber auch anstrengendes Ziel. Oft beginnt ein tolles Business mit einer guten Idee. Für die Realisierung braucht es jedoch ein planvolles Vorgehen und enormes Durchhaltevermögen. Die folgenden Fragen geben einen kurzen Rundumblick zum Thema Unternehmen gründen.

Als Steuerberaterin für Ärzte habe ich mich auf die professionelle Beratung im Gesundheitswesen spezialisiert und unterstütze Sie in den folgenden Bereichen:

Digitale Finanzbuchhaltung:
Ich erstelle monatlich Ihre Finanzbuchhaltung und liefere Ihnen wertvolle Entscheidungsgrundlagen zur Praxissteuerung.

Digitale Lohnbuchhaltung:
Ich erstelle die monatlich Ihre Lohnbuchhaltung und übernehme für Sie gern sämtliche damit einhergehende Pflichten.

Gewinnermittlung/Einnahmenüberschussrechnung/Bilanz:
Sofern Sie Ihre Arztpraxis als Einzelunternehmer:in oder in Form einer BAG/GbR betreiben, reicht oft die einfachere Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Im Falle der GmbH ist die Bilanz dagegen Pflicht. Die Erstellung des Jahresabschlusses übernehme ich gern für Sie.

Körperschaft-, Gewerbe-, und Umsatzsteuer (Sonderfälle):
Sofern Sie aufgrund Ihrer Rechtsform oder Ihrer Praxistätigkeiten Körperschaft-, Gewerbe-, und Umsatzsteuerpflichtig sind, übernehme ich für Sie die Erstellung der Steuererklärungen inkl. Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die Prüfung der Steuerbescheide.

Laufende Beratung
Je nachdem, wie umfangreich Ihr Wunsch nach laufender Beratung aussieht, analysiere ich regelmäßig im Hintergrund die Entwicklung Ihrer Praxis, wobei ich auch Branchenvergleiche mit anderen Praxen vornehmen kann. Persönliche Beratungsgespräche sind für mich eine Selbstverständlichkeit.

Viele Ärzte stellen sich nach dem erfolgreichen Abschluss die Frage nach ihrer beruflichen Zukunft. Angestellt in einem Krankenhaus, im ambulanten Bereich oder selbstständig in einer kleinen Praxis? Die Möglichkeit in der eigenen Praxis alles selbst zu entscheiden und weder Nachtschichten oder Überstunden zu leisten, klingt für viele traumhaft.

Planen Sie Ihre Praxis neu zu gründen oder bietet sich die Chance eine Praxis zu übernehmen oder in eine Praxis einzusteigen? Welche Praxisform passt am besten zu Ihnen? Die klassische Einzelpraxis oder doch eher die Gemeinschaftspraxis? Angesichts der Vielzahl an rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen ist es schwer den Überblick zu behalten.

Ich begleite Sie kompetent und rechtssicher bei Ihrem Gründungsvorhaben.

Häufig kommt es in der Praxis zu Problemen in der Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit (beispielsweise durch die Anstellung von Ärzt:innen, den Verkauf von Medizinprodukten, Anfertigung von Prothesen etc.)

 

Stephanie-Franke-Steuerberaterin-Buxtehude-portrait3

Ich bin Stephanie Franke, Steuerberaterin für Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten und sonstige Heilberufe

Viele Jahre habe ich als Angestellte in der Hansestadt Hamburg gearbeitet. Später war ich Partnerin einer mittelgroßen Steuerberatungskanzlei in der Hansestadt Stade. Ich kann also mit Fug und Recht behaupten – ich habe schon Vieles gesehen.

Als Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) habe ich mich auf die professionelle Beratung im Gesundheitswesen spezialisiert. Wenn Sie auf der Suche nach einer verlässlichen Partnerin für Ihre steuerlichen Fragen sind, zögern Sie nicht, kontaktieren Sie mich und profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung im Gesundheitswesen.