Steuerliche Beratung

Sie machen Ihre Steuererklärung seit Jahren selbst, sind sich aber unsicher, ob Sie alles richtig machen? Sie haben eine Immobilie erworben und wissen nicht, wie diese steuerlich zu behandeln ist? Sie haben sonstige steuerliche Fragen? Sie planen umfangreiche Sanierungen an Ihrem Wohnhaus, würden gern Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen und wollen nichts falsch machen?

Buchen Sie Ihren Experten Call!

Sie benötigen keine laufende Steuerberatung, sondern haben einfach nur einige Fragen, die Sie von einer Expertin in einem (zoom)Call abgeklärt haben wollen?

Buchen Sie jetzt Ihre steuerliche Beratung und klären Sie in nur einem Termin alle Ihre steuerlichen Fragen!

Ihre Fragen sind vielfältig? Meine Themen sind es auch 😉
Ich biete Ihnen meine Unterstützung an bei folgenden Themen:

  • Hilfestellung beim Ausfüllen des Elster-Formulars
  • Beantwortung von Finanzamtsanfragen
  • Steuerliche Beurteilung Ihres Immobilienerwerbs
  • Steuerliche Beurteilung von besonderen Einnahmen
  • Beratung zu den möglichen Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
  • Kauf von Wirtschaftsgütern: Prüfung steuerliche Berücksichtigung und Ermittlung der Abschreibung
  • Klärung individueller steuerlicher Fragen
  • Beratung zur Berücksichtigung außergewöhnlicher Kosten (z.B. Krankheitskosten, Handwerkerleistungen, Sanierungskosten etc.)
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Steuerliche Immobilienberatung von einer Expertin – „Und was kostet das?“

„Was kostet es mich denn, wenn ich mich von einer Steuerberaterin beraten lassen will?“ Jeder Fall ist anders, daher muss ich zur Beantwortung Ihrer Frage etwas ausführlicher sein:

Für die Honorare der Steuerberater:innen gilt die sog. Steuerberatervergütungs­verordnung (StBVV). Grundsätzlich ist Bemessungsgrundlage der sogenannte Gegenstandswert (z.B. Kaufpreis der Immobilie, Höhe der Mieteinnehmen), mit dem in die entsprechende Gebührentabelle der StBVV geschaut wird – hier wird ein Gebührenrahmen vorgegeben. Je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad obliegt es dann mir, innerhalb des sich hieraus ergebenen Gebührenrahmens die Höhe meines Honorars zu ermitteln. Hierbei berücksichtige ich z.B. auch den Schwierigkeitsgrad oder mein Haftungsrisiko.

Für einige Einzeltätigkeiten lässt sich ein Gegenstandswert allerdings nur schwer ermitteln, so dass für diese Fälle die Zeitgebühr vorgesehen ist. 

Die Höhe meines Stundensatzes ist davon abhängig, welche Leistungen in Anspruch genommen werden. Die voraussichtliche bzw. maximale Stundenanzahl kalkuliere ich vorab. Bei der Erreichung eines vorher besprochenen Stundenkontingentes informiere ich meine Mandant:innen bei der Erreichung.

Das klingt einigermaßen kompliziert und ist es leider auch!

Meine Mandant:innen wünschen sich aber Einfachheit und Klarheit bei der Preisvereinbarung. 

Diesem Wunsch komme ich gern entgegen: In einem ersten und kostenlosen Kennlerngespräch besprechen wir gemeinsam Art und Umfang Ihres Beratungsbedarfs. Im Anschluss kalkuliere ich zeitnah die Höhe meines Honorars und teile Ihnen diese mit. So sind meine Preise maximal transparent und Sie erleben keine Überraschung, wenn ich meine Rechnung stelle.

Vereinbaren Sie ein kostenlosen Kennlerntermin und wir sprechen über
mögliche Aufgaben, die ich Ihnen abnehmen kann. Im Anschluss erhalten Sie ein schriftliches Leistungs- und Honorarangebot von mir.

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