„Was kostet es mich denn, wenn ich mich von einer Steuerberaterin beraten lassen will?“ Jeder Fall ist anders, daher muss ich zur Beantwortung Ihrer Frage etwas ausführlicher sein:
Für die Honorare der Steuerberater:innen gilt die sog. Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Grundsätzlich ist Bemessungsgrundlage der sogenannte Gegenstandswert (z.B. Kaufpreis der Immobilie, Höhe der Mieteinnehmen), mit dem in die entsprechende Gebührentabelle der StBVV geschaut wird – hier wird ein Gebührenrahmen vorgegeben. Je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad obliegt es dann mir, innerhalb des sich hieraus ergebenen Gebührenrahmens die Höhe meines Honorars zu ermitteln. Hierbei berücksichtige ich z.B. auch den Schwierigkeitsgrad oder mein Haftungsrisiko.
Für einige Einzeltätigkeiten lässt sich ein Gegenstandswert allerdings nur schwer ermitteln, so dass für diese Fälle die Zeitgebühr vorgesehen ist.