In der Buchhaltung von Unternehmen ist die Lohnbuchhaltung ein wichtiger Teil. Die Lohnbuchhaltung meint die Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen. Dazu gehören außerdem die Pflege der Mitarbeiterstammdaten, die Führung von Lohnkonten und die Meldung notwendiger Beiträge und Steuern (z. B. Lohnsteuer oder Krankenkassenbeiträge).
Jeder Arbeitgeber, der Mitarbeiter angestellt hat, ist vom Gesetzgeber zur Lohnbuchhaltung und damit zur Erstellung einer monatlichen Entgeltabrechnung für seine Mitarbeiter verpflichtet.
Die Grundlage bilden dafür
a) die Stammdaten der Mitarbeiter,
b) die sich laufend ändernden Komponenten wie geleistete Stunden, Überstunden, Zuschläge, Urlaubstage, Sonderzahlungen, Entgeltumwandlungen durch betriebliche Altersvorsorge, geldwerte Vorteile, Kinderfreibeträge, persönliche Abzüge und Vieles mehr.
Aus dieser Menge an Daten wird die Lohnabrechnung bzw. Gehaltsabrechnung erstellt, das Gesamt-Brutto, Sozialversicherungs-Brutto und Steuer-Brutto berechnet, die zu überweisende Netto-Lohnsumme ermittelt und die entstehenden Lohnsteuern an das Finanzamt und die Sozialabgaben an Krankenversicherungen, Rentenversicherungsträger, Partner der betrieblichen Altersvorsorge etc. abgeführt.