Nach handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) sind bestimmte Kaufleute verpflichtet eine Bilanz aufzustellen. Wer genau dazugehört, ist in den ersten Vorschriften des HGB geregelt: Das sind z.B. gewerbetreibende Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG, AG) und bestimmte Personengesellschaften (z.B. KG, OHG).
Für bestimmte Gewerbetreibende gibt es Ausnahmen, z.B. wenn bestimmte Werte, wie Gewinn, Umsatz oder Umfang des Geschäftsbetriebs nicht erfüllt oder überschritten werden.
Freiberufler, also bestimmte Berufsgruppen, wie Rechtsanwälte und Ärzte, sind in der Regel nicht dazu verpflichtet eine Bilanz zu erstellen. Entscheidend ist hier die Rechtsform.