Der gelbe Schein fällt weg! Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Januar 2023

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Bitte beachten Sie, dass es ab Januar 2023 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf Papier mehr gibt.

Das Krankschreibungsverfahren erfolgt ab dann nur noch elektronisch.

Was ändert sich?

Ihre Mitarbeiter sind ab Januar 2023 nicht mehr verpflichtet, Ihnen im Krankheitsfall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzuzeigen.

Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgebern nur noch von der festgestellten Arbeitsunfähigkeit unterrichten.

Sie als Arbeitgeber können die Daten ausschließlich elektronisch abrufen.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, kann ich Ihnen diesen Artikel empfehlen:

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-pflicht_76_579852.html

 

Was heißt das für unsere Zusammenarbeit?

Wie bisher auch, brauche ich von Ihnen die Information, welcher Mitarbeiter wann krank war, damit ich die Anträge auf Erstattungen auf Lohfortzahlungen stellen kann.

Leider ist eine pauschale mtl. Abfrage über alle Mitarbeiter nicht möglich.

 

Was sollte ich jetzt tun?

  1. Datenabruf der Krankmeldung einrichten. Sie können die Krankmeldungen direkt über sv.net (https://www.itsg.de/eau-abruf-ueber-sv-net/) abfragen. Hierfür ist eine einmalige Registrierung notwendig.
  2. Mitarbeiter informieren

 

Damit das drohende Chaos perfekt ist: bei privat Versicherten bleibt alles beim Alten, d.h. hier bekommen Sie weiterhin eine Papier-AU.

 

Bei Fragen melden Sie sich gern bei mir.

 

Viele Grüße

 

 

Stephanie Franke