Mehr Netto vom Brutto: Mitarbeiterbindung stärken durch Nettolohnoptimierung

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Obstkörbe und Tischkicker kommen bei Mitarbeiter:innen zwar ganz gut an, besser wäre aber: mehr Geld!

Ich zeige Ihnen die Möglichkeiten auf, wie Arbeitgeber:innen für ihr Mitarbeiter:innen „mehr Netto vom Brutto“ bei den Mitarbeiter:innen erreichen können.

Ich bin überzeugt davon, dass Sie auch mit kleinen Gesten bei den Mitarbeiter:innen mehr bewirken können als Sie denken!

Möglichkeiten um die Mitarbeiterbindung zu stärken durch Nettolohnoptimierung

  • Inflationsausgleichsprämie: Zahlungen zusätzlich zum Gehalt von bis zu 3.000 Euro im Zeitraum vom 26.10.2022 bis 31.12.2024 pro Mitarbeiter:in sind von der Steuer und Sozialversicherung befreit.
  • Gutscheine: ein Tankgutschein oder ein aufgeladenes Guthaben bei Gutscheinportalen (bekanntes Beispiel ist Edenred) in Höhe von bis zu 50 Euro monatlich muss nicht versteuert oder verbeitragt werden.
  • Fahrtkostenzuschüsse: Unternehmen dürfen Mitarbeitern für 15 Arbeitstage pro Monat 30 Cent pro gefahrenem Kilometer als Zuschuss steuer- und sozialabgabenfrei zusätzlich zum Gehalt zahlen. Daneben gibt es noch die Möglichkeiten des sog. Jobtickts.
  • Fahrräder oder E-Bikes (keine S-Pedelecs oder andere Kraftfahrzeuge) können seit 2019 steuerfrei zusätzlich zum Lohn oder Gehalt überlassen werden. Diese Steuerbegünstigung ist bis 2030 gesichert.
  • Die Überlassung von Handys, Notebooks oder Tablets zur privaten Nutzung ist ebenfalls begünstigt. Siehe hierzu unten mehr.
  • Kleine Aufmerksamkeiten wie Blumen, Bücher oder Pralinen zu besonderen Anlässen (z. B. zum Geburtstag oder Jubiläum) sind bis zu einem Betrag von 60 Euro steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Kita-Gebühren können steuer- und sozialabgabenfrei in voller Höhe vom Arbeitgeber übernommen werden.
  • Bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter:in können für die Prävention von Gesundheitsproblemen für zertifizierte Maßnahmen eingesetzt werden. Z.B. Rückenschule, Yogakurse oder Massagen.
Mitarbeiterbindung-stärken-durch-Nettolohnoptimierung-Jobticket

Vorteile der Mitarbeiterbindung durch Nettolohnoptimierung

Die Vorteile für die Arbeitgeber:innen liegen auf der Hand:

  • Höhere Motivation der Mitarbeiter:innen.
  • Mitarbeiterbindung wächst.
  • Attraktivität des Unternehmens/der Praxis nimmt zu.
  • Steuern und Sozialabgaben werden gespart – auf beiden Seiten.
  • Die Aufwendungen sind Betriebsausgaben und mindern den steuerlichen Gewinn.

Nur Bares ist Wahres?

Nicht immer: besonders die Begünstigungen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) helfen den Angestellt:innen Beiträge in der Rentenversicherung pro Jahr steuerfrei anzusparen. Die Grenze für die Sozialversicherungsabgaben liegt bei 4 %. Hier sind unterschiedliche Modelle möglich und es sollte vorab eine Beratung bei den entsprechenden Anbietern in Absprache mit dem Steuerberater erfolgen. Die Beiträge kann der Arbeitgeber bspw. allein oder gemeinsam mit dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin tragen.

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Eine Möglichkeit hiervon möchte ich Ihnen im Detail vorstellen: die Handyüberlassung:

  • Neben dem reinen Telefon-Kostenzuschuss gibt es die Möglichkeit, für Ihre Mitarbeiter:innen einen Handy-Vertrag abzuschließen und ein Handy zur Verfügung zu stellen. 
  • Sie können sämtliche Kosten als Betriebsausgaben absetzen und die Mitarbeiter:innen müssen nichts versteuern oder der Sozialversicherung unterwerfen.
  • Es ist nicht notwendig, dass das Handy auch beruflich genutzt wird. Selbst eine vollständige Privatnutzung ist steuer- und beitragsfrei.
  • Das gilt nicht nur für das überlassene Handy selbst, sondern auch für alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten (Zubehör, Verbindungsentgelte, Datenvolumen usw.).
  • Das Eigentum am Handy muss bei Ihnen liegen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss Ihnen das Handy zurückgegeben werden.
  • In 99% der Fällen ist es natürlich so, dass die Mitarbeiter:innen bereits ein Handy besitzen und lieber die Gehaltserhöhung wählen würden. In dem Fall könnten Sie auch das Handy des jeweiligen Mitarbeiters/der jeweiligen Mitarbeiterin erwerben und es dann steuer- und beitragsfrei überlassen.