Ebay, Vinted, Etsy & Co. : Sind meine Verkäufe steuerpflichtig?

sind meine Verkäufe steuerpflichtig?

Du verkaufst Sachen über Online-Plattformen – Ebay, Vinted, Autoscout24, Etsy & Co. und fragst Dich: sind meine Verkäufe steuerpflichtig?

 

Eine typische Steuerberater-Antwort:
es kommt drauf an und muss im Einzelfall geprüft werden.

Die gute Nachricht:
in den meisten Fällen musst Du Dir keine Gedanken machen.

 

Als Faustregel gilt:

werden Gegenstände privat und ohne Verkaufsabsicht gekauft und später wieder verkauft, handelt es sich um ein Privatgeschäft. 

Problematisch wird es, wenn Gegenstände gekauft werden, um sie auf Verkaufsplattformen weiter zu verkaufen. 

Sobald Du nach Auffassung des Finanzamts zu aktiv verkaufst oder handelst, möchte auch das Finanzamt mitverdienen. Es ist nicht so einfach festzulegen, wann ein steuerrelevanter Handel beginnt und deine private Tätigkeit endet.

 

Wie kann das Finanzamt Dir auf die Spur kommen, wo Du doch z.B. bislang nur als privater Verkäufer erfasst bist?

Seit vielen Jahren durchforsten speziell ausgebildeten Finanzbeamte und deren Spähsoftware „XPIDER“ täglich tausende Internetseiten auf Anzeichen für ein gewerbliches und somit einkommen- oder umsatzsteuerpflichtiges Handeln.

Der Bundesfinanzhof hat es den Finanzämtern außerdem gestattet, Sammelauskunftsersuchen an eBay zu stellen, selbst wenn die eBay-Kundendaten im Eigentum einer Service-Firma in Luxemburg stehen.

 

 

Wann wird Deine Verkaufstätigkeit steuerlich relevant?

Leider ist die Antwort – wie fast immer – nicht so einfach.

Außerdem muss unterschieden werden zwischen der Einkommensteuerpflicht und der Umsatzsteuerpflicht. Die Gewerbesteuer kann auch eine Rolle spielen, die will ich an dieser Stelle aber nicht auch noch ins Spiel bringen.

Es kann passieren, dass auf Verkäufe Umsatzsteuer anfällt, jedoch die Gewinne/Verluste nicht einkommen- und gewerbesteuerpflichtig sind.

Das ist auf den ersten Blick kurios, aber für vermeintlich gewerbliche Händler ein Rettungsanker, um „nur“ Umsatzsteuer ans Finanzamt nachzahlen zu müssen.

Man muss sich unterschiedliche „Steuer-Hüte“ aufsetzen:

 

Hut 1, die Umsatzsteuer: 

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.

Kurz: es muss eine EINNAHMEERZIELUNGSABSICHT vorliegen.

 

Hut 2, die Einkommensteuer: 

Werden Verkäufe über eBay nachhaltig, das bedeutet mit Wiederholungsabsicht und mit Gewinnerzielungsabsicht getätigt, liegen einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor.

Kurz: es muss eine GEWINNERZIELUNGSABSICHT vorliegen.

 

Hut 3, Gewerbesteuer:

Das sprengt an dieser Stelle den Rahmen.
Das klingt kompliziert?

Ein Beispiel:

Umsatzsteuerplicht: ja Einkommensteuerpflicht: nein

Ein privates eBay-Mitglied verkaufte über Jahre hinweg tausende Artikel, die es zuvor auf Flohmärkten oder bei Wohnungsauflösungen günstig gekauft hat. Überprüfungen des Finanzamts ergeben, dass die Versteigerungen eine gewerbliche Tätigkeit darstellen. Von Anfang an wurden jedoch erhebliche Verluste erzielt und das eBay-Mitglied hat sein Auktionsverhalten dennoch nicht geändert.

Das hat steuerlich folgende Konsequenzen:

Umsatzsteuer: Die Auktionserlöse unterliegen der Umsatzsteuer. Dass keine Gewinnerzielungsabsicht bestand, spielt keine Rolle.

Einkommensteuer: Da keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt (Liebhaberei), werden die Verluste aus den eBay-Auktionen einkommensteuerlich nicht erfasst.

 

Einige Indizien, die für ein steuerrelevantes Handeln sprechen:

  • Du verkaufst über Etsy.
  • Du verkaufst Neuwaren.
  • Du verkaufst eine hohe Anzahl von Waren.
  • Du machst gezielt Gewinne mit deinen Verkäufen.
  • Du verkaufst eine Sammlung, die Du nicht selbst aufgebaut hast.
  • Du bist bereits in einer (anderen) Haupttätigkeit selbständig unterwegs.

 

Dinge des täglichen Gebrauchs kannst du steuerfrei verkaufen, also z.B.  Kinderkleidung, gebrauchte Bücher, Dein Smartphone oder Dein Privatauto. Zumindest dann, wenn du es nur in einem üblichen Rahmen machst. Räumst du z.B. deinen Keller aus und verkaufst ein paar Schätze, dann kannst du das ohne Probleme machen.

Bei nicht alltäglichen Gegenständen, wie besonderem Schmuck, muss allerdings die sog. Spekulationsfrist von 12 Monaten abgewartet werden.

 

Bei Fragen melde Dich gern!

Stephanie