Wenn Sie in diesem Jahr Aktiengewinne- und Verluste erzielen und Depots bei unterschiedlichen Banken unterhalten, dann müssen Sie ggf. innerhalb der nächsten Tage tätig werden.
Worum geht es?
Verluste aus privaten Aktiengeschäften werden nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet.
Die Banken führen die Verrechnung intern automatisch durch.
Wenn allerdings bei einer Bank ein Verlustüberhang besteht, dann kann die Verrechnung dieser Verluste mit Gewinnen bei anderen Banken
nur über die Einkommensteuererklärung erfolgen. Voraussetzung ist die Vorlage einer sog. Verlustbescheinigung.
In der Verlustbescheinigung werden die Verluste der Bank gesondert ausgewiesen und können nur so mit Gewinnen aus Depots
anderer Banken verrechnet werden.
Was muss ich tun?
Bitte beantragen Sie bei der „Verlust“-Bank eine Verlustbescheinigung bis zum 15.12.2022, die Sie mir im Rahmen der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2022 einreichen.
Schauen Sie sich hierzu auch gern das Beispiel aus meinem aktuellen Social-Media-Beitrag an, das ich Ihnen beigefügt habe.
Bei Fragen hierzu melden Sie sich gern bei mir.
Viele Grüße
Stephanie Franke